Übersicht über Sprachförderangebote für Geflüchtete aus der Ukraine

Zuständig für die Förderung von Geflüchteten aus der Ukraine ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),sofern der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG vorliegt.

Folgende Sprachförderungen stehen zur Auswahl:

1. Integrationskurs
Zu einem Integrationskurs haben grundsätzlich alle Geflüchteten aus der Ukraine Zugang, die vorher einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs bei der für den Wohnort zustän- digen Regionalstelle des BAMF gestellt haben. Der nachfolgende Link bietet einen Überblick über die Adressen dieser Regionalstellen: hier->

Geflüchtete aus der Ukraine können den Antrag auf Zulassung auch über die Träger der Integrationskurse stellen. Dies kann den Vorteil haben, dass sich Geflüchtete gleich für einen Kurs vormerken lassen können. Der nachfolgende Link bietet eine Übersicht zu regionalen Trägern und Kursangeboten: hier->

Nach der Antragstellung erhalten Geflüchtete aus der Ukraine eine Zulassung, mit der sie sich bei einem Träger zu einem Integrationskurs anmelden können.

Die Teilnahme ist kostenlos.

2. Berufssprachkurs
Berufssprachkurse richten sich an Geflüchtete aus der Ukraine, die bereits über Deutschkennt- nisse verfügen und bei der Agentur für Arbeit ausbildungsuchend, arbeitsuchend oder arbeits- los gemeldet sind.

Eine Prüfung der Zulassung zu einem Berufssprachkurs sowie die Aushändigung einer Teil- nahmeberechtigung kann nur in einem Beratungsgespräch mit der VFK SGB III erfolgen. Da- her sollte mit der Aufnahme des Bewerberprofils die zuständige VFK zwecks Terminvergabe informiert werden.

Die vorherige Teilnahme am Integrationskurs ist verpflichtend. Für die Entscheidung, welcher Berufssprachkurs in Frage kommt, ist eine Beratung mit Vorlage des Ergebnisses aus dem Integrationskurs oder der Nachweis von Sprachkenntnissen entsprechend dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erforderlich.

Die Teilnahme ist in der Regel kostenlos.

3. Erstorientierungskurs
An Erstorientierungskursen (EOK) können Geflüchtete aus der Ukraine teilnehmen, wenn der Besuch eines Integrationskurses (noch) nicht möglich ist. Der Kurs ermöglicht einen Überblick über das Leben in Deutschland und vermittelt einfache Deutschkenntnisse zu Themen wie z.B. Gesundheit, Arbeit oder Bildung.

Geflüchtete aus der Ukraine richten sich direkt an einen regionalen Träger und melden sich zu einem Kurs an. Der nachfolgende Link bietet einen Überblick über regionale Angebote: hier->

Die Teilnahme ist kostenlos.

4. MiA-Kurs (Migrantinnen einfach stark im Alltag)
Der Kurs richtet sich an („bildungsungewohnte“) Frauen im Mindestalter von 16 Jahren, die keinen Bildungsabschluss in Deutschland erworben haben. hier->
Die Teilnahme ist kostenlos.

Ausführliche Informationen zu allen Kursen und Angeboten sowie zu den Anmeldemodalitäten im Detail erhalten Sie bei Bedarf in dem Informationsblatt „Willkommensangebote und Sprach- förderung für Geflüchtete aus der Ukraine“ des BAMF: hier->