Beantragung von Asylbewerberleistungen
Sofern eigene finanzielle Mittel fehlen, können die Flüchtlinge einen Antrag auf Asylbewerberleistungen bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Augsburg, Außenstelle Schwabmünchen, stellen.
Der Antrag, der bereits vorab ausgefüllt werden kann, kann mit der Beantragung des Aufenthaltstitels gestellt werden. hier->
Sofern vor Antragstellung der Aufenthaltserlaubnis oder bereits vor Registrierung ein dringender Bedarf an finanzieller Unterstützung besteht, kann vorab der Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt werden, entweder per Post an Landratsamt Augsburg, Team AsylbLG, Fuggerstr. 10, 86830 Schwabmünchen oder per Mail an asylblg3@lra-a.bayern.de.
Sofern noch keine Registrierung erfolgt ist, sollten dem Antrag Identitätsnachweise aller Antragsteller und ggf. Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Kopie sowie Kontaktdaten beigefügt werden.
Die Auszahlung der Geldleistungen erfolgt zum Monatsanfang bzw. zur Monatsmitte. Sofern noch kein Bankkonto eröffnet werden konnte, werden die zuständigen Wohnortgemeinden den Betrag in bar auszahlen. Den ersten Auszahlungsbetrag erhalten die Antragsteller direkt von der Ausländerbehörde.
Wichtig: Im Gegensatz zur Stadt Augsburg gibt es im Landkreis Augsburg kein sogenanntes Überbrückungsgeld.