Übernahme von angemessenen Unterkunftskosten
Wer bei Verwandten, Freunden oder anderen hilfsbereiten Menschen privat untergebracht ist, kann zusätzlich zu den monatlichen Asylbewerberleistungen angemessene Unterkunftskosten erhalten, die die Unkosten der Beherbergungs-/Wohnungsgeber decken sollen.
Hierfür sollte ein Mietvertrag oder anderer formloser Vertrag vorgelegt werden, der die anfallende Grundmiete sowie entsprechende Nebenkosten auflistet. Als Orientierung für eine zur Verfügung gestellte Wohnung können die Mietobergrenzen des Jobcenter Augsburg-Land dienen, hier –>