Immer mehr Geflüchtete aus der Ukraine kommen in Deutschland an, viele von ihnen mit dem eigenen Pkw. Was ist beim Versicherungsschutz zu beachten, müssen ausländische PKW hier zugelassen werden und wie lange sind die Führerscheine hier in Deutschland gültig?

Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung für ukrainische Pkw In Anbetracht der Notlage der Flüchtenden aus der Ukraine haben sich die deutschen Kfz- Haftpflichtversicherer entschlossen, bis zum 31. Mai 2022 Schäden, die durch einen ggf. unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland verursacht werden, zu übernehmen. Nach einem Unfall ist damit das Verkehrsopfer im Rahmen der geltenden
Mindestdeckungssummen finanziell geschützt und der Fahrer eines unversicherten ukrainischen Pkw muss insoweit nicht befürchten, in Regress genommen zu werden. Die Regulierung übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die Länder informiert und sie gebeten, die genannte Deckungszusage im Vollzug gegenüber ukrainischen Pkw in Deutschland schnellstmöglich zu berücksichtigen, damit solche Fahrzeuge zunächst auch ohne den Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung (die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr, sog. Grüne Karte) oder auch ohne eine eigens abgeschlossene Grenzversicherung in Deutschland fahren können. Die Frist, nach der ein eingeführtes ausländisches Kraftfahrzeug nach deutschem Recht zuzulassen ist, wurde auf 12 Monate nach Einreise verlängert.

Darf man mit einem in der Ukraine zugelassenen Pkw in Deutschland fahren?
Ja, Voraussetzung ist, dass der Pkw eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, damit im Falle eines Unfalls Verkehrsopfer umfassend geschützt sind. Benötigt wird dafür die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“ des ukrainischen Versicherers, besser bekannt als „Grüne Karte“, oder eine Grenzversicherung. Das Deutsche Büro Grüne Karte kann keine Grünen Karten für ukrainische Fahrzeuge ausstellen. Viele Versicherer in der Ukraine stellen eine digitale Bescheinigung aus.
Darf man mit einem unversicherten ukrainischen Pkw in Deutschland fahren?
Normalerweise nicht. Aber aufgrund der humanitären Notlage der Geflüchteten werden in Deutschland auch Pkw unterwegs sein, die nicht versichert sind. In dieser schwierigen Lage helfen die deutschen Versicherer. Sie übernehmen Kfz-Haftpflichtschäden, wenn ein unversicherter ukrainischer Pkw bis Ende Mai 2022 einen Unfall verursacht und Dritte schädigt. Zudem laufen diese Pkw nicht Gefahr, wegen fehlendem Versicherungsschutz stillgelegt zu werden.
Was passiert, wenn ein in der Ukraine zugelassener Pkw in Deutschland einen Unfall verursacht? Das Verkehrsopfer ist im Falle eines Unfalls finanziell geschützt. Entweder verfügt der ukrainische Pkw über eine Grüne Karte, eine Grenzversicherung oder die Schäden werden auf der Grundlage der Initiative der deutschen Versicherer reguliert. Geschädigte wenden sich in diesen Fällen an das Deutsche Büro Grüne Karte.
(Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland – Gruene Karte (gruene-karte.de)) Infos in Deutsch/Englisch./Ukrainisch) Mindestdeckungssumme Übernommen werden alle Schäden Dritter, die durch unversicherte ukrainische Pkw bis zum
31. Mai 2022 in Deutschland verursacht werden.* Geschädigte sind im Rahmen der geltenden Mindestdeckungssumme geschützt. Diese liegt für Personenschäden bei 7,5 Mio. Euro, für Sachschäden bei 1,22 Mio. Euro und für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Daher macht es für das Unfallopfer keinen Unterschied, ob der ukrainische Pkw „normal“ versichert ist oder unter die Initiative der Kfz-Versicherer fällt. Das Unfallopfer hat zudem einen Direktanspruch gegenüber dem Deutschen Büro Grüne Karte. Die Initiative der Versicherer erstreckt sich nicht auf anderweitigen Versicherungsschutz, wie beispielsweise Kaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug oder Fahrerschutz. *Versicherungsschutz besteht nach Maßgabe der unverbindlichen Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 (Stand 28.05.2021). Im Hinblick auf E.2.3 und E.2.4 der Muster AKB gelten die Beträge, die die KfzPlfVV nach § 6 Abs. 1 bzw. § 6 Abs. 3 erlaubt.

Wo kann man Schäden melden?
Betroffene wenden sich mit ihrem Anliegen bitte direkt an das Deutsche Büro Grüne Karte, das sich um die Schadenregulierung kümmert. Link zum Unfallmeldebogen: https://formular.gruene-karte.de/GvGWebRequest/faces/formular.xhtml

Geltung ukrainischer Führerscheine in Deutschland
Alle Bürgerinnen und Bürger aus der Ukraine, die einen nationalen (ukrainischen) oder einen Internationalen Führerschein besitzen, dürfen in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die ihr Führerschein ausgestellt ist, soweit sie sich vorrübergehend im Bundesgebiet aufhalten. Die Mitführung einer Übersetzung des ukrainischen Führerscheins ist nicht erforderlich. Erst wenn die Betroffenen hier ihren Wohnsitz in Deutschland begründen, besteht die Fahrerlaubnis noch weitere 6 Monate. Danach ist dann ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Führerschein erforderlich.
Umschreibung ukrainischer Führerscheine hier ->