Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis
Nach der Registrierung ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis) bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen – für den Landkreis ist dies die Ausländerbehörde im Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg.
Mitzubringende notwendige Unterlagen siehe hier->
Für die Antragstellung ist ein Termin mit persönlicher Vorsprache bei der Ausländerbehörde erforderlich. Die Terminbuchung erfolgt online.
(Bei der Online-Terminbuchung erscheint zunächst „Ihre Sitzung ist abgelaufen“. Sie müssen dann „neuen Termin buchen“ anklicken.)
Als „Dienstleistung“ ist „Aufenthaltserlaubnis humanitäre Gründe“ und dann entsprechend des ersten Buchstabens des Familiennamens das entsprechende Kästchen anzuklicken und die Anzahl der Personen (auch Kinder), die einen Aufenthaltstitel benötigen, anzugeben, hier->
Die Wartezeiten für einen Termin betragen mittlerweile circa drei Wochen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis wird auch die Erlaubnis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gegeben mit unbeschränktem Zugang zum Arbeitsmarkt.