Viele aus der Ukraine Geflüchtete haben Verwandte, bei denen sie – ggf. auch nur vorübergehend – Unterkunft finden. Soweit sie dennoch Hilfe brauchen, erhalten sie diese wie folgt:

  • Ukrainische Geflüchtete erhalten bei Bedarf einen Platz in einer Asylunterkunft.
  • Sie bekommen Geldleistungen nach dem AsylbLG:
  • – Wenn die Geflüchteten in einer Asylunterkunft untergebracht sind, werden über die Geldleistung die übrigen Bedarfe abgedeckt.
  • – Wenn sie in Privatwohnungen wohnen, werden zusätzlich die angemessenen Wohnkosten über die Leistungen nach dem AsylbLG abgedeckt.
  • Vorhandenes Einkommen / Vermögen haben ukrainische Geflüchtete – wie alle anderen Asylbewerber auch – bis auf einen Eigenbetrag vorrangig einzusetzen, bevor sie Hilfe des Staates erhalten.
  • Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zur medizinischen Versorgung nach dem AsylbLG wie ein Asylbewerber.