Nach heutiger Regelung berechtigt die Aufenthaltserlaubnis nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs. Es kann jedoch ein Antrag auf Zulassung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gestellt werden. Inwieweit der Kurs dann kostenlos sein kann, muss abgeklärt werden.
Nähere informationenbei Sabine Köppel vom Bildungsbüro, Mail->

Tel.0821 3102 2920