Anmeldung des Wohnsitzes
Für die Erteilung des Aufenthaltstitels ist grundsätzlich auch die Anmeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Gemeinde erforderlich sobald feststeht, dass es sich um einen längerfristigen Wohnsitz und nicht nur um eine kurzfristige Beherbergungsmöglichkeit handelt.