Zunächst sollen alle neu ankommenden ukrainischen Geflüchteten, die perspektivisch oder sofort staatliche Leistungen in Anspruch nehmen wollen, sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit wenden. Dies sind die ANKER-Einrichtungen und in München das Ankunftszentrum. Wenn viele Geflüchtete ankommen werden zusätzlich auch Registrierungsmöglichkeiten durch den Bund geschaffen. Die Geflüchteten müssen nicht in den ANKER-Einrichtungen wohnen oder länger dort bleiben. Sie werden dort lediglich registriert und danach befragt, ob sie eine Unterkunft benötigen und wenn nicht, wo sie privat unterkommen. Dies ist notwendig,

  • damit die Hilfsleistungen des Staates bei Bedarf an die Menschen ausgereicht werden können,
  • damit geklärt ist, dass es sich um geflüchtete Menschen aus der Ukraine handelt, die nach der EU-Richtlinie Anspruch auf vorrübergehenden Schutz haben, und
  • damit die Betroffenen, die nicht bei Verwandten / Bekannten Aufnahme finden können, auf alle Bundesländer verteilt werden können.

Nach der Registrierung können diejenigen, die eine (private) Unterkunft gefunden haben, dorthin weiterreisen und werden formal dorthin zugewiesen. Diejenigen, die eine Unterkunft benötigen, werden einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zugewiesen, die einen Platz in einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer dezentralen Unterkunft anbietet.