Die Registrierung ist die Voraussetzung für das weitere behördliche Verfahren.
Registrierungsstelle ist das Anker-Behördenzentrum der Regierung von Schwaben in der Aindlinger Str. 16 in 86167 Augsburg.
In der kommenden Woche wird auch eine Registrierung beim Landratsamt Augsburg am Prinzregentenplatz in Augsburg möglich sein, dies ist gerade in Vorbereitung.
Zur Registrierung müssen alle Familienmitglieder mitkommen.
Die Registrierten erhalten ein Whitepaper, das als Grundlage für alle weiteren behördlichen Verfahren dient.
Es wird empfohlen aufgrund er langen Wartezeiten vor Ort vorab einen Termin beim Ankerzentrum zu vereinbaren über folgende Emailadresse:
registrierungsanmeldung-ukraine@reg-schw.bayern.de.
Die Liste der beizufügenden Angaben finden gibt es hier ->
Die Wartezeiten für die Registrierung betragen inzwischen bereits zwei bis drei Wochen.
Nachdem sich die einreisenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine visumsfrei bis zu 90 Tagen ab Einreise ohne Registrierung in Deutschland aufhalten können (sog. Besuchsregelung), haben die Wartezeiten keine Auswirkungen auf das weitere Verfahren.