Inanspruchnahme von Krankenbehandlung
Sobald Asylbewerberleistungen bewilligt sind, können Leistungen für Krankheit,  Schwangerschaft und Geburt in Anspruch genommen werden. Hier wird in bekannter Manier die jeweilige Arztpraxis (Allgemeinarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Zahnarzt) oder Krankenhaus, an die/das  sich der zu Behandelnde wendet,  einen Krankenbehandlungsschein bei der Ausländerbehörde anfordern.

Ist ein akuter Behandlungsbedarf gegeben, so kann der erkrankte Geflüchtete bereits vor Bewilligung der Asylbewerberleistungen eine Krankenbehandlung in Anspruch nehmen, die Kosten hierfür werden dann rückwirkend von der Ausländerbehörde übernommen.