Besuch von Schule und Kindergarten
Die Geflüchteten, die ihre Kinder zur Schule anmelden möchten, sollten dies direkt bei der für ihren Wohnort zuständigen Schule (Grund- oder Mittelschule) tun. Gleiches gilt für den Kindergarten, hier sind die jeweiligen Gemeindeverwaltungen der richtige Ansprechpartner.
Für Schüler, die älter als 15 Jahre sind, somit nicht mehr der Schulpflicht unterliegen, muss noch eine Regelung gefunden werden, inwieweit sie evtl. an weiterführenden Schulen aufgenommen werden können, sofern sie in der Ukraine eine solche besucht haben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Anna-Katharina Helwig vom Bildungsbüro, ->Mail, Tel. 0821 3102 2940